#618 Wozu brauchen wir Gottes Begnadigung?
April 28, 2019
F
Sehr geehrter Prof. Craig,
ich lese gerade Ihr Buch „The Atonement“ [„Der Sühnetod Christi“] in der Serie Cambridge Elements und habe eine Frage zu Gottes Begnadigung.
In Abschnitt 3.3.2.2.3 erklären Sie, dass „schuldig“ sein bedeutet, eine Strafe verdient zu haben. Sie beenden diesen Abschnitt mit der Aussage: „Jemand, der früher schuldig war, kann aufgrund einer göttlichen Begnadigung frei von Schuld sein, trotz der unabänderlichen Tatsache, dass er die Sünde, für die er zu Recht verurteilt worden ist, eindeutig begangen hat. Wie eine Strafe, so ist auch eine Begnadigung die Sühne für die juristische Schuld einer Person, sodass diese nicht mehr verurteilt ist und keine Strafe mehr zu tragen hat.“
(Ich setze im Folgenden das Wort „schuldig“ in Anführungszeichen, wenn ich es in dem Sinne von „eine Strafe verdient haben“ verstanden wissen will.)
Dann, in Abschnitt 3.3.3.4, bringen Sie Gottes Gerechtigkeit und Gnade zusammen. Auf Seite 95 schreiben Sie: „Christus ist unser Stellvertreter vor Gott, der die Strafe für unsere sämtlichen Sünden trägt, sodass Gottes ausgleichender Gerechtigkeit in vollem Umfang Genüge getan wird.“
Wenn Christus die Strafe, die wir verdient haben, als unser Stellvertreter auf sich genommen hat und mit dieser Strafe Gottes ausgleichender Gerechtigkeit voll Genüge getan worden ist, bedeutet dies, dass wir keine Strafe mehr verdient haben und somit nicht mehr „schuldig“ sind. Aber noch einmal zurück zu Abschnitt 3.3.2.2.3 und Ihrem Satz: „Jemand, der früher schuldig war, kann aufgrund einer göttlichen Begnadigung frei von Schuld sein, trotz der unabänderlichen Tatsache, dass er die Sünde . . . eindeutig begangen hat.“ Aber wir sind doch, wie ich gerade aufgezeigt habe, gar nicht mehr „schuldig“! Wenn gläubige Christen aufgrund von Christi stellvertretender Bestrafung generell nicht mehr „schuldig“ sind, brauchen wir doch keine göttliche Begnadigung mehr, um nicht mehr „schuldig“ zu sein. Was soll Gottes Vergebung bewirken, was der stellvertretende Sühnetod Christi nicht bewirkt?
Ich habe nicht den Eindruck, dass wir das Wort schuldig umdefinieren und z. B. sagen sollten, dass „Gottes Vergebung unsere Sünden so wegnimmt, als wenn wir sie nie begangen hätten“, weil dies eine Definition von schuldig vorauszusetzen scheint, gegen die Sie sich in Abschnitt 3.3.2.2.2 und 3.3.2.2.3 wehren, wo Sie die Gegner von Garland kritisieren (die Schuld als „die schlichte Eigenschaft oder Tatsache, das Verbrechen begangen zu haben“ definieren, S. 85).
Deshalb hat es mich verwirrt, als ich auf Seite 95 bei Ihnen weiterlas: „Nachdem Gottes Gerechtigkeit auf diese Art Genüge getan ist, kann Gott uns seinerseits unsere Sünden vergeben.“ Wenn Gottes Gerechtigkeit Genüge getan ist und wir somit keine Strafe mehr verdient haben (nicht mehr „schuldig“ sind), ist es doch überflüssig und unnötig, dass Gott uns begnadigt und vergibt, da wir ja gar keine „Schuld“ mehr haben, die vergeben werden müsste.
Was habe ich da übersehen?
John
United States
Prof. Craigs Antwort
A
Was Sie übersehen haben, John, ist meine ausführlichere Behandlung dieser Themen in meinem nicht veröffentlichten, längeren Buch Atonement and the Death of Christ [„Sühne und der Tod Christi“], die ich in dem stark gekürzten Buch in der Serie Elements weglassen musste.
Der italienische Renaissance-Theologe Faustus Socinus (Fausti Sozzini), den Sie aus dem Elements-Buch kennen, hielt den Reformatoren entgegen, dass Vergebung und Genugtuung logisch nicht miteinander vereinbar seien. Wenn Gott zufriedengestellt ist, dann gibt es nichts mehr zu vergeben. In ihrem neuen Buch über die Versöhnung wiederholt Eleonore Stump diesen sozinischen Einwand gegen Lehren, die die Befriedigung der göttlichen Gerechtigkeit als Vorbedingung von Gottes Vergebung sehen.
Meines Erachtens hat der niederländische Jurist Hugo Grotius (1583-1645) in Kapitel VI seines Buches [„Eine Verteidigung des allgemeinen christlichen Glaubens bezüglich des Sühnetodes Christi gegen Faustus Socinus“] (1617)[1] eine zutreffende Erwiderung auf Socinus gegeben. Ich beschreibe Grotius‘ Erwiderung auf Socinus‘ Ausführung, die in Kapitel VI seines Buches A Defense of the Catholic Faith concerning the Satisfaction of Christ, against Faustus Socinus festgehalten ist, folgendermaßen:
Grotius behandelt hier Socinus‘ Behauptung, dass die göttliche Genugtuung bezüglich unserer Sünden und die Vergebung derselben Sünden logisch nicht miteinander vereinbar seien. Grotius unterscheidet zwischen der strikten Ableistung einer Schuld oder Strafe und der Genugtuung bezüglich dieser Schuld oder Strafe. Wenn eine Schuld bzw. Strafe durch ihre Ableistung beglichen wird, findet keine Erlassung von ihr durch den Gläubiger oder Herrscher statt. Doch wenn statt der erforderlichen Ableistung etwas anderes geschieht, dann „ist es notwendig, dass irgendein Akt des Gläubigers oder Herrschers hinzukommt, den man dann richtiger- und üblicherweise Erlassung nennt“ (VI.11). Dieser Ersatz für die strikte Ableistung, hat, wenn er vom Gläubiger oder Herrscher angenommen wird, „im Recht einen besonderen Namen, nämlich Genugtuung, was manchmal der Ableistung im strikteren Sinne des Wortes gegenübergestellt wird“ (ebd.). Im bürgerlichen Recht nennt man die Begleichung einer Schuld, ohne dass etwas geschieht, „Akzeptilation“. „Wo es um Strafen geht, gibt es keinen Begriff dafür . . . aber gemeinhin nennt man es Gnade, Vergebung, Nachsicht oder Aufhebung“ (VI.13).
Bei der Vergebung von Sünden handelt es sich um einen Straferlass mit vorangehender Genugtuung. Socinus irrt, wenn er die beiden Begriffe für miteinander in Konflikt stehend hält, denn alle Genugtuung ist an die Bedingung gebunden, dass der Gläubiger oder Herrscher die Gelegenheit hat, die Schuld zu erlassen. Der Gläubiger bzw. Herrscher kann den Ersatz für die eigentlich erforderliche Ableistung annehmen oder ablehnen, und wenn er ihn annimmt, gilt er als genügend. Socinus‘ Behauptung, dass „eine Schuld durch die Genugtuung vollständig und sofort gelöscht wird . . . stimmt nicht, sofern die Genugtuung nicht, dem juristischen Gebrauch widersprechend, so verstanden wird, dass sie sich auf die Ableistung der erforderlichen Sühne durch den Schuldner bezieht . . .“ (VI.16). Doch wenn statt des Schuldners jemand anderes handelt und statt der geforderten Leistung eine andere erfolgt, dann muss der Schuldner oder Herrscher tätig werden und diesen Ersatz als gültig anerkennen.
Grotius macht die interessante Bemerkung, dass die Tugend, die Gott durch die Vergebung der Sünden demonstriert, nicht Großzügigkeit, sondern Milde ist (VI.25). Gott vergibt Sünden so, wie ein Herrscher Verbrechen vergibt (VI.3). Gott hat uns seine Milde darin erwiesen, dass „als [er] von großem Hass gegen die Sünde erfüllt war und sich hätte ganz und gar weigern können, uns zu verschonen . . . er doch, um uns zu verschonen, eine Sühneleistung annahm, die er nicht hätte annehmen müssen, ja die er selber aus freiem Willen ersonnen hatte. . . . Somit wird die Milde Gottes durch den Vollzug der Strafe nicht außer Kraft gesetzt, da ja die Annahme dieses Vollzuges und viel mehr noch seine Ersinnung allein aus Milde geschah“ (VI.26).
Das Geniale an einer stellvertretenden Sühnelehre ist, dass sie es ermöglicht, dass sowohl der ausgleichenden Gerechtigkeit Gottes volle Genüge getan wird (anstatt sie einfach unter den Teppich zu kehren) als auch der Liebe Gottes zu dem unter dem Verdammungsurteil stehenden Sünder. In seiner Gnade verzichtet Gott darauf, den Sünder am eigenen Leib zu bestrafen, und nimmt stattdessen aus lauter Liebe zu ihm die Strafe auf sich selber. Wie Grotius ganz richtig sah, erfordert die Annahme eines Ersatzes für das, was der Schuldner schuldig ist, ein besonderes Handeln vonseiten des Gläubigers bzw. Richters. Dieses Handeln nennt man, wie Grotius vermerkt, eine Begnadigung. Nur weil Christus als unser Stellvertreter die Forderungen der göttlichen Gerechtigkeit erfüllt hat, kann ein vollkommen gerechter Gott uns in seiner Gnade seine Vergebung (Begnadigung) anbieten, die wir unsererseits entweder annehmen oder ablehnen können.
Hier ist vielleicht erwähnenswert, dass im amerikanischen Rechtssystem Begnadigungen, die aufgrund der Unschuld und fälschlichen Verurteilung des Beklagten ergehen, ebenfalls zeigen, dass eine Begnadigung vollkommen damit vereinbar ist, dass den Forderungen der Gerechtigkeit Genüge getan wird. Begnadigungen, die der Wiederherstellung der Gerechtigkeit dienen, implizieren nicht die Schuld der betreffenden Person oder dass diese den Forderungen der Gerechtigkeit nicht Genüge getan hat; das genaue Gegenteil ist der Fall. Weiter: Die allermeisten Begnadigungen ergehen nach der vollen Ableistung des Strafmaßes des Verurteilten. In den USA kann eine Begnadigung durch den Präsidenten erst dann beantragt werden, wenn seit der vollen Ableistung des Urteils mindestens fünf Jahre vergangen sind. In diesem Fall bedeutet die Begnadigung nicht, dass der Begnadigte die Forderungen der Gerechtigkeit nicht erfüllt hat. Weiter: Durch die Begnadigung erhält der Verurteilte alle bürgerlichen Rechte zurück, die ihm durch seine Verurteilung entzogen worden waren. Ähnlich bekommen wir durch Gottes Vergebung die vollen Rechte und Privilegien eines Kindes Gottes, z. B. die Adoption in Gottes Familie (Epheser 1,5), ein Erbe im Himmel (1. Petrus 1,4), das Bürgerrecht in Gottes Reich (Philipper 3,20), den Zugang zum Vater (Römer 5,2) usw. (bezeichnenderweise sind dies lauter juristische Begriffe).
Weil Christus die Strafe für unsere Sünden getragen hat, kann Gott sowohl gerecht sein als auch den gerecht sprechen, der sein Vertrauen auf Jesus setzt (Römer 3,26). Weil Gottes Gerechtigkeit voll Genüge getan worden ist, kann Gott uns aufgrund des Sühneopfers Christi begnadigen, ohne dass dies seiner Gerechtigkeit abträglich ist. Wie Paulus schreibt: „Ihr wart tot infolge eurer Sünden . . . Gott aber hat euch mit Christus zusammen lebendig gemacht und uns alle Sünden vergeben. Er hat den Schuldschein, der gegen uns sprach, durchgestrichen und seine Forderungen, die uns anklagten, aufgehoben. Er hat ihn dadurch getilgt, dass er ihn an das Kreuz geheftet hat“ (Kolosser 2,13-14, Einheitsübersetzung 2016). Vergebung in diesem juristischen Sinne gründet in der Tatsache, dass die Strafe stellvertretend und in voller Höhe bezahlt worden ist, sodass Gott uns begnadigen kann.
(Übers.: Dr. F. Lux)
Link to the original article in English: www.reasonablefaith.org/writings/questions-answer/god‘s pardon: who needs it?
[1] Die Schrift ist auf Lateinisch verfasst; engl. Titel von W.L. Craig; die folgenden Zitate sind aus Craigs engl. Version übersetzt – Anm. d. Übers.
– William Lane Craig