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#650 Haftung für fremdes Verschulden und Zurechnung der Sünden

#650 Haftung für fremdes Verschulden und Zurechnung der Sünden

December 22, 2019

F

Sehr geehrter Prof. Craig,

in Ihrer Arbeit über den Sühnetod Christi haben Sie angemerkt, dass die Haftung für fremdes Verschulden in den modernen Strafjustizsystemen eine nützliche Parallele zu dem darstellt, was geschah, als unsere Sünde Jesus zugerechnet wurde. Wenn dies in etwa das ist, was damals geschah, und wenn es wahr ist, dass die Zurechnung unserer Sünde diese Sünde nicht weggenommen hat, dann ist es doch so, als ob die Sünde gleichsam kopiert und dann verdoppelt worden ist. Was ein Problem schaffen würde, weil jetzt ja zwei Parteien bestraft werden müssen.

Ist es möglich, dass unsere Sünde kopiert wurde, damit sie in Jesus bestraft, aber in uns vergeben werden konnte? Hier müsste man doch erklären, wie es möglich sein kann, dass die „Verdoppelung“ der Sünde nicht auch die Strafwürdigkeit verdoppelt. Denn sonst sehen wir uns womöglich dem Einwand ausgesetzt, dass das „Kopieren“ der Sünde das Problem mitnichten löst, sondern im Gegenteil noch größer macht.

Bill

United States

Prof. Craigs Antwort

A

Als ich meine Korrespondenz mit Professor Eric Descheemaeker von der Juristischen Fakultät der Universität Edinburgh über juristische Fragen im Kontext der christlichen Sühnelehre begann, schrieb er mir, dass man im Recht leicht Beispiele dafür findet, dass die Schuld eines Missetäters in einer unschuldigen Person repliziert wird, aber dass ihm kein Beispiel dafür einfiel, dass die Schuld eines Täters auf einen Unschuldigen übertragen (und damit von dem Schuldigen weggenommen) wird. Dies war der Augenblick, wo mir ein Licht aufging! Ich begriff plötzlich, dass es in der klassischen Lehre von der Zurechnung der Sünden ja nicht um die Übertragung von Schuld von einer Person auf eine andere geht, sondern um die Replizierung dieser Schuld.

Dies zeigt sich überdeutlich in der Lehre von der Erbsünde, nach welcher die von Adam begangene Sünde seinen Nachkommen zugerechnet wird. Wenn mir Adams Schuld zugerechnet wird, wird sie ihm damit nicht weggenommen. Adam ist und bleibt ein Sünder, der Gottes Vergebung und Reinigung braucht.

Ganz ähnlich wird nach der Sühnelehre der Reformatoren meine Schuld in Christus repliziert und nicht von mir auf ihn übertragen; sonst würden wir an die Erlösung durch Zurechnung der Sünden glauben und nicht an die Erlösung durch stellvertretendes Tragen der Strafe. Meines Wissens hat noch niemand eine Erlösungslehre vertreten, nach der die Sühne für meine Sünden durch Zurechnung geschieht; jedenfalls ist dies nicht die reformatorische Lehre. Sünde und Schuld werden vielmehr durch Bestrafen gesühnt, genauer: dadurch, dass Christus die Strafe, die ich für meine Sünden verdient habe, auf sich nimmt.

Die Analogie zwischen der Haftung für fremdes Verschulden im Gesetz und der Zurechnung der Sünden ist also sehr eng; praktisch ist es ein- und dasselbe, nur einmal in juristische und das andere Mal in theologische Begriffe gekleidet. Was bedeutet: Wenn es für die Sühnelehre ein Problem gibt, das aus der Haftung für fremdes Verschulden kommt, dann kommt es aus der theologischen Vorstellung, dass Christus unsere Sünden zugerechnet werden. Das Problem liegt in der Lehre selber, nicht in ihrer juristischen Analogie.

Das eigentliche Problem, das Ihre Frage aufwirft, scheint mir das zu sein, ob das stellvertretende Tragen meiner Strafe durch Christus wirklich die Forderungen der göttlichen Gerechtigkeit zufriedenstellt. Ich möchte Sie hier auf meinen Artikel „Is Penal Substitution Unsatisfactory?“ verweisen (in Philosophia Christi 21/1 [2019], S. 155-168), wo ich als Antwort zweierlei betone: (1) Was die Haftung für fremdes Verschulden im Recht betrifft, gibt es Fälle, wo die Bestrafung lediglich der stellvertretend schuldigen Partei die Gerechtigkeitsforderung des Staates erfüllt. Der Täter selber bleibt ungestraft, während der Gerechtigkeit durch die höhere Partei Genüge getan wird, der seine Schuld zugerechnet wird. Die Sühne Christi scheint hier ein sehr gutes Beispiel zu sein, weil Christi Leiden und Tod traditionell aufgrund seiner Göttlichkeit ein unendlich hoher Wert zugemessen wird, der alle Sünden der Menschen unendlich bedeckt.

(2) Moderne Sühnetheoretiker berufen sich auf eine inklusionistische (und nicht exklusionistische) Sicht der Sühne durch Christus. Die Grundidee ist hier, dass Christus nicht bloß eine dritte Partei ist (eine Art Prügelknabe, der an unserer Statt bestraft wird), sondern wir sind gewissermaßen mit ihm vereinigt, sodass seine Strafe tatsächlich auch unsere Strafe ist. Ich versuche, dem dadurch gerecht zu werden, dass ich Christus als unseren Stellvertreter betrachte, der für uns vor Gott tritt. Ich werde in einem Stellvertreter bestraft.

Da Christus so die Forderungen der göttlichen Gerechtigkeit erfüllt hat, kann Gott uns anschließend die volle Vergebung unserer Sünden gewähren – die wir annehmen oder abweisen können. Die Schuld des Menschen, der Gottes Vergebung bewusst annimmt, wird gelöscht, sodass er in Christus quasi ein neuer Mensch wird, während der Mensch, der in seiner Torheit Gottes Vergebung ablehnt, unter der Todesstrafe für seine Sünden verbleibt und seine verdiente Strafe tragen muss.

(Übers.: Dr. F. Lux)

Link to the original article in English: https://www.reasonablefaith.org/writings/question-answer/vicarious-liability-and-the-imputation-of-sins

– William Lane Craig

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